Wir führen Hygieneinspektionen und Hygiene Erstinspektionen durch.
Die Überprüfung erfolgt gemäß Anforderungen der AStV BGBl. II Nr. 368/1998 § 13 und § 27 nach den Regeln der Technik:
Die genaue Vorgehensweise wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Rechtssicheres Betreiben:
Dieses kann nur durch regelmäßige Kontrollen nach den Regeln der Technik sowie zielgerichtete Wartung und Dokumentation sichergestellt werden.
Bsp. Gesetzliche Verpflichtung gem. Arbeitsschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994
Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber
§ 3. (1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.
(siehe auch rechtliche Informationen).
Kostenfaktor: